Zahlen & Fakten
Leistungen & Finanzierung
Leistungen & Finanzierung
Geht es darum die Pflege eines Angehörigen zu finanzieren, ist es entscheidend, über alle Ansprüche und Möglichkeiten informiert zu sein.
Meist kommt die Notwendigkeit, einen Heimplatz zu suchen, unvorbereitet und ist mit Mühen, Sorgen und Unsicherheit verbunden. Gerne unterstützen wir Sie in dieser Situation und stehen wir Ihnen bei der Finanzierung und der Klärung der Formalitäten mit Rat und Tat zur Seite.
Informationen zur Finanzierung 12/18 (herunterladen als PDF Datei)
Leistungs- und Preisübersicht St. Elisabeth (herunterladen als PDF Datei)
Langzeitpflege
Langzeit Pflege im Haus Elisabeth, das bedeutet einen liebe- und respektvollen Umgang mit unseren Bewohnern. Die Senioren sollen sich zuhause fühlen und ihren Alltag durch Kontakte und Gespräche bereichern können.
Senioren, die einen permanenten Pflegebedarf haben und deren Versorgung in einer selbstständigen Wohnform nicht gewährleistet ist, haben Anspruch auf einen Platz in der Langzeitpflege. Je nach Eingruppierung in einen Pflegegrad stehen dem Pflegebedürftigen Zuschüsse durch die Pflegekasse zu.
Kurzzeitpflege
Kann ein pflegebedürftiger Angehöriger vorübergehend nicht zuhause versorgt werden, übernimmt die Pflegekasse für die Dauer von maximal acht Wochen im Jahr die Kosten für sie stationäre Unterbringung. Zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn der pflegende Angehörige einen Urlaub braucht.
Die Kurzzeitpflege im St. Elisabeth soll für die betroffenen zu einem angenehmen Aufenthalt werden und kann für die Pflegebedürftigen selbst ein kleiner Urlaub sein. Kurzzeitpflege ist auch eine Chance neue Kontakte zu knüpfen.
Betreutes Wohnen
Bei dieser Wohnform handelt es sich vorrangig um ein selbst finanziertes Mietverhältnis. Die Appartements unterschiedlicher Größe für Bewohner ohne Pflegegrad bzw. ab Pflegegrad 1 in unserem "Pastor Weiß Haus" zeichnen sich dadurch aus, dass sie speziell für ältere Menschen eingerichtet sind.
Neben der monatlichen Miete werden Betriebskosten in üblicher Weise erhoben. Für verschiedene Zusatzleistungen (z.B. Anbindung an die Notrufanlage, Hausmeisterdienste) berechnen wir eine Betreuungspauschale.
Die neuen Pflegegrade ab 01.01.2017
Durch das Pflegestärkungsgesetz II wurden die Pflegestufen im Januar durch die neuen Pflegegrade abgelöst. Die Pflegegrade schließen nun auch psychische Pflegebedürftigkeit mit ein und befassen sich verstärkt mit der eingeschränkten Alltagskompetenz.
Dadurch werden besonders Patienten mit Krankheitsbildern wie zum Beispiel Demenz in höhere Pflegegrade eingeteilt und erhalten dadurch höhere Zuschüsse von der Pflegekasse.